Synapse - Praxis für Physiotherapie & Ergotherapie

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Fragen & Antworten

Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zur Terminvereinbarung, Therapieabwicklung und zu den Kosten. Und wir informieren Sie über den Neurorehavertrag mit der TGKK und die neurologische Therapie über das Land Tirol. Sollte Ihre Frage unbeantwortet bleiben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wie vereinbaren Sie einen ;Termin?

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer:

+43512272999

Während einer Behandlung gehen wir nicht zum Telefon. Sie können uns aber eine Nachricht am Anrufbeantworter hinterlassen und wir werden Sie möglichst rasch zurückrufen.

Oder Sie schreiben uns ein E-Mail an: willkommen@synapse.or.at

 

Wie erfolgt die Abrechnung?

Zur Behandlung benötigen Sie eine Verordnung Ihres Hausarztes, Ihrer Hausärztin bzw. Facharztes / Fachärztin und müssen diese bei Ihrer Krankenkasse vor Behandlungsbeginn bestätigen lassen. Wir sind Wahltherapeut:innen, d.h. nach Abschluss einer Therapieserie - z.B. 10 Behandlungen - erhalten Sie eine Rechnung, welche Sie nach erfolgter Einzahlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Sollten Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie abklären, ob diese einen Teil der Therapiekosten übernimmt.

 

Wieviel kostet eine physio- bzw. ergotherapeutische Behandlung?

Ab 1. Jänner 2024 gelten folgende Tarife:

> 30 Minuten ET bzw. PT Euro 48,-

> 45 Minuten ET bzw. PT Euro 73,-

> 60 Minuten ET bzw. PT Euro 89,-

> 45 Minuten ET bzw. PT mit Hausbesuch Euro 93,-

> 60 Minuten ET bzw. PT mit Hausbesuch Euro 109,-

ET= Ergotherapie, PT= Physiotherapie.

Für eine Ultraschallbehandlung werden Euro 12,- verrechnet.

 

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt ist abhängig von der Art der Verordnung und Ihrer Krankenkasse. Sie müssen durchschnittlich mit mindestens 50% Selbstbehalt rechnen. Die Tarife der jeweiligen Krankenkassen sind sehr unterschiedlich, die Höhe des Selbstbehalts kann dadurch variieren. Wir können Ihnen zu Beginn einer Therapieserie gerne eine Kostenaufstellung vorlegen.

 

Was ist der Neurorehavertrag der ÖGK?

Die ÖGK (damals TGKK) und die Tiroler Therapieverbände haben 1998 einen Vertrag für neurologisch ambulante Rehabilitationsleistungen erarbeitet, bei dem im Anschluß an eine Akutbehandlung, d.h. nach einem Klinik-, Krankenhaus- bzw. Rehabilitationsaufenthalt, die Behandlungskosten von begrenzten Therapieeinheiten zur Gänze von der ÖGK übernommen werden. Dieser Tarif ist nur für PatientInnen gültig, welche im Rahmen des Neuro-Reha-Vertrages abgerechnet werden. Hierbei fallen für Patient:innen keine Selbstbehalte an, die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Therapeut:innen und ÖGK. Die ÖGK zahlt pro Behandlung Euro 52,- und für einen Hausbesuch Euro 28,26.

Die Verordnung muss von einem Facharzt, einer Fachärtzin für Neurologie ausgestellt und vor Behandlungsbeginn von der ÖGK bestätigt werden. Dieser Vertrag ist allerdings nur für folgende neurologischen Erkrankungen gültig:
Encephalitis, Morbus Parkinson, Inkomplette Querschnittslähmung, Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose, Periphere Lähmungen - Hirntumor und Schädel-Hirn-Trauma. Der Schlaganfall wurde mit 1. Jänner 2020 aus dem Neurorehavertrag der ÖGK genommen. Anstatt dessen wird eine Abrechnung über den Schlaganfallpfad installiert. Sollte eine dieser neurologischen Erkrankungen schon länger zurückliegen, ist die Inanspruchnahme dieses Vertrages nicht möglich! Eine Abrechnung über diesen Vertrag können wir Ihnen für die Physiotherapie und die Ergotherapie anbieten.

 

Schlaganfallpfad

Der Schlaganfallpfad ist ein Behandlungsnetzwerk bestehend aus Klinik (Stroke Unit), stationärer und ambulanter Rehabilitation. Die Organisation der ambulanten Therapie erfolgt über eine zentrale Stelle. Angeboten wird eine mobile Therapie im häuslichen Umfeld, ein Therapiestart unmittelbar nach Entlassung aus der Klinik, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit, eine Einbindung von Angehörigen und ggf. von Hauskrankenpflege in das Behandlungskonzept. Neben einer digitale Dokumentation auf Basis der „International Classification of Function“ (ICF) gibt es auch regelmäßige Netzwerktreffen. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Sozialversicherungsträger. Hierfür gibt es stellvertretend für alle Sozialversicherungsträger einen Direktvertrag mit der ÖGK-Tirol. Für Sie als Patient:in entfällt dadurch der Selbsltbehalt. 

Eine Abrechnung über den Schlaganfallpfad ist derzeit nur in der Ergotherapie möglich.

 

Wann kann eine neurologische Therapie über das Land Tirol abgerechnet werden?

Prinzipiell gibt es eine Vereinbarung zwischen der ÖGK und dem Land Tirol, daß bei angeborenen Erkrankungen das Land Tirol und bei erworbenen Erkrankungen die ÖGK zuständig ist, jedoch können Sie bei Nichtbewilligung einer neurologischen Therapieverordnung durch Ihre Krankenkasse einen Rehabilitationsantrag beim Land Tirol stellen. Erst nach Vorliegen einer Genehmigung kann die Therapie begonnen werden, wobei eine Verfahrensfrist von längstens 6 Wochen nach Einlagen des Antrages samt amtsärztlichen Gutachten in Aussicht gestellt wird.

Für den Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich:

Staatsbürgerschaftsnachweis (bei der ersten Antragstellung), Meldezettel, ärztliche Gutachten, Einkommensnachweise des Antragstellers, der Antragstellerin bzw. der zum Unterhalt verpflichteten Person, Bekanntgabe von Vermögen, Finanzamtsbestätigung über erhöhte Familienbeihilfe, ev. Kostenvoranschlag bzw. Rechnung bei Hilfsmittel, Anschaffungen, Ausstattungen nach § 15 TRG

Der Antrag ist bei der Regionalstelle Innsbruck Stadt und Innsbruck Land- Zeughausgasse 3/III. Stock, 6020 Innsbruck, Tel +43512570640 - einzureichen.

Wird der Antrag genehmigt, bewilligt das Land Tirol für ein Jahr ca. 40 Therapien und erstattet für eine 60minütige Behandlung derzeit Euro 68,- (seit 01.07.2023) , für Hausbesuch Euro 29,-. Für Patient:innen fallen Selbstbehalte an. 

Nachfolgeanträge sind spätestens 8 Wochen vor Ablauf einer gültigen Verordnung einzureichen.

 

Wo parke ich meinen PKW ?

In der Kurzparkzone der Hunoldstrasse, direkt vor unserer Praxis, stehen Ihnen genügend gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung. Genau vor dem Eingangstor Hunoldstrasse 12 Süd befindet sich ein Behindertenparkplatz.


Wie erreiche ich die Praxis mit öffentlichen Verkehrsmitteln?

Mit den Linien 2, 3, 5  und der Linie C an der Haltestelle Leipzigerplatz aussteigen oder mit der Linie J bzw. M bis zur Haltestelle Tivoli fahren.

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Hier finden Sie nützliche Internetadressen:

> Land Tirol

Österreichische Gesundheitskasse Tirol - ÖGK-T

Pensionversicherungsanstalt - PVA

Versicherungsanstalt öffentlich Bedinesteter, Eisenbahnen und Bergbau - BVAEB

Sozialversicherung der Selbständigen - SVS

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